Blindenleitstreifen an Haltestelle durch Fahrrad blockiert

Bushaltestelle Alte Oper (Richtung Hauptbahnhof) durch abgestelltes Rad nicht barrierefrei.
Radständer engen Gehweg Bockenheimer Anlage 44 unzulässig ein. Videoüberwachung des öffentlichen Gehweges.

Vor paar Tagen machte meine Kamera eine Aufnahme der Haltestelle am Opernplatz, wo der Blindenleitstreifen und die erste Einstiegstür der Buslinie 64 durch ein Fahrrad blockiert war, das an dem türkisfarbenen Haltestellenmast befestigt war. Das Rad wurde nach mehreren Tagen durch die Straßenverkehrsbehörde entfernt, nachdem ich sie darauf aufmerksam gemacht hatte. Doch nun stand wieder ein Fahrrad am selben Mast, den weißen taktilen Aufmerksamkeitsstreifen, der vom Haus zum Haltestellenmast führt, blockierend. Als Dauerthema meldete ich es nochmals dem Straßenverkehrsamt. Und dem ADFC, bei dem ich Mitglied bin, aber in der Regel keine Antwort erhalte.

Bei der Gelegenheit schaute ich mir die große Anzahl zur Verfügung stehender Radständer auf dem Gehweg an den Hochhäusern am Rothschildpark an. Denn offensichtlich gibt es weiteren Bedarf, wenn nicht nur die Kundschaft sondern auch die Beschäftigten beider Hochhäuser ihre Räder abstellen müssen. Beide Hochhäuser sind komplett vermietet, also mit vielen Menschen in den Büros belegt.

Gibt es eigentlich in der riesigen Tiefgarage für die Hunderte von Beschäftigten Abstellflächen für ihre Räder? Dort wären die Räder vor Witterungseinflüssen und Diebstahl geschützt. Die Commerzbank ist dafür beispielhaft. Im Konzept bike&business müßte eigentlich dafür gesorgt werden.

Jedenfalls gewinne ich den Eindruck, daß die Beschäftigten zunehmend mehr mit dem Rad kommen, was sehr erfreulich ist. Doch sie stellen ihre Räder im öffentlichen Raum ab. Und das sollte anders gelöst werden, nämlich auf dem privaten Grundstück der Hochhäuser.

Bockenheimer Anlage 44
Vor dem Gebäude Bockenheimer Anlage 44 führt es bereits dazu, daß rund 30 Räder den Gehweg unakzeptabel verengen. Eine Restbreite von 2,50 m bzw. 2,20 m entsprechend den gültigen StraßenbauRichtlinien ist nicht mehr vorhanden. Der großzügige Gehweg ist durch Räder verstellt. Die Radständer stehen 1 m vom Bordstein entfernt. Die Restbreite beträgt, gestern gemessen, 1 m bis 1,50 m.

Auf die 2,20 m Restbreite machte mich gestern ein newsletter von FUSS und UMKEHR aufmerksam, den ich durch den link hier weiterempfehle. In Frankfurt wird prinzipiell gegen diese GehwegStandards verstoßen, meist wegen auf Gehwegen parkenden Autos und immer mehr Motorrädern, aber auch neuerdings bei Radabstellanlagen. Die zu Fuß gehenden Menschen haben immer Nachteile. Es gibt in Frankfurt weiterhin kein FußwegBüro, das die wichtigen Belange des Fußverkehrs bündelt und umsetzt.

Schlimm ist, daß 3 Kameras der Firma Freshfields auf den öffentlichen Gehweg entland dem Gebäude Bockenheimer Anlage 44 gerichtet sind. Wie kommt es dazu? Achtet in Frankfurt niemand auf unerlaubte VideoÜberwachung?

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